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2024
Alexander Sindermann B.A.

Welt im Wandel

Regierungen und Unternehmen der Europäischen Union (EU) wollen ihre gesteckten Nachhaltigkeitsziele erreichen, indem sie Kapital gezielter in Aktivitäten lenken, die ein

nachhaltigeres Wirtschaften ermöglichen und fördern. Auch viele Anleger wollen dazu beitragen. Ihnen fehlt es jedoch oft an Informationen, um nachhaltige Anlageoptionen zu bewerten, zu vergleichen und zu verstehen, ob diese sich mit den eigenen Anlagezielen decken.

Daher hat die EU einen Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums ins Leben gerufen, der mehrere miteinander verknüpfte Verordnungen umfasst, die nachhaltige Anlagen erleichtern sollen. Ein wesentlicher Aspekt des Plans sind die Verordnung der EU über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR) und die sogenannte Taxonomie-Verordnung. Die Offenlegungsverordnung verpflichtet Finanzmarktakteure, transparent darüber zu informieren, inwieweit sie Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen. Die EU-Taxonomie wiederum definiert, welche Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig angesehen werden. Eine erweiterte ökologische und soziale Taxonomie soll folgen.

Seit August 2022 hat der europäische Gesetzgeber nun die Verpflichtung weitergegeben, im Rahmen einer Investitionsentscheidung eines Kunden, dessen Präferenzen im Bereich der Nachhaltigkeit abzufragen. Die Nachhaltigkeitspräferenz ist die Entscheidung eines Kunden, ob und inwieweit er Finanzinstrumente, die Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen, in seiner Vermögensanlage berücksichtigen will. Dazu sieht der europäische Gesetzgeber mehrere Alternativen vor.

Die folgenden Informationen sollen als Hilfe dienen, was im Zusammenhang mit dem Thema Geldanlage unter dem Begriff Nachhaltigkeit verstanden wird, damit Anleger eine für sich passende Entscheidung treffen können, ob und wie umfangreich Nachhaltigkeitskriterien in ihrer persönlichen Anlagestrategie berücksichtigt werden sollen.

Den Leitfaden können Sie hier abrufen: 2023_07_ESG_Basis_Info_Sindermann.pdf

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